Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 16.04.2002 |
Aktenzeichen: | VIII B 171/01 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.10.2001 |
Aktenzeichen: | 9 K 3073/98 Kg |
Schlagzeile: |
Notwendige Beiladung in Kindergeldsachen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Erhebt ein Elternteil Klage mit dem Ziel, ihm Kindergeld zu gewähren, ist der andere Elternteil selbst dann nicht notwendig zum Verfahren beizuladen, wenn er bei Stattgabe der Klage das bisher zu seinen Gunsten festgesetzte Kindergeld verliert.
Hinweis: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.