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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.04.2002 |
| Aktenzeichen: | VIII R 50/01 |
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Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.08.2000 |
| Aktenzeichen: | 3 K 2260/97 |
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Schlagzeile: |
Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Verletzung einer Unterhaltspflicht
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Schlagworte: |
Abzweigung, Kind, Kindergeld, Unterhaltspflicht
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Kindergeld, das zugunsten des Vaters einer Tochter, die eine Zweitausbildung absolviert, festgesetzt ist, kann in analoger Anwendung des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an die Tochter ausgezahlt werden, wenn der Vater tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch nicht dazu verpflichtet ist.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit der Schließung von planwidrigen Gesetzeslücken im Steuerrecht durch Gesetzesanalogie.

