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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.05.2002 |
| Aktenzeichen: | III R 8/00 |
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Vorinstanz: |
FG Hessen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.10.1999 |
| Aktenzeichen: | 13 K 3423/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitnehmer, Betriebstätte, Investitionszulage, Pension, Privatwohnung
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raumes in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es an der für die Annahme einer Betriebsstätte unerlässlichen mindestens allgemein-rechtlichen Absicherung einer nicht nur vorübergehenden, unbestrittenen Verfügungsmacht des Unternehmers bezüglich dieses Raumes.

