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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.01.2001
Aktenzeichen: 1 V 346/00

Schlagzeile:

Nachweis der Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Investitionsabsicht, Nachweis

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Das Finanzgericht befasst sich mit dem Nachweis der Investitionsabsicht bei einer Ansparabschreibung.

Das Finanzgericht befasst sich mit dem Nachweis der Investitionsabsicht bei einer Ansparabschreibung.

Siehe Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.12.2001 (Az.: XI R 13/00): Die Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, die Investition sei wirklich beabsichtigt. Es reicht aus, wenn das Vorhaben konkret bezeichnet wird.


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