Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2002 |
Aktenzeichen: | X R 61/99 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.07.1999 |
Aktenzeichen: | 2 K 24/97 |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuerermäßigung für Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als zwei beschäftigten fremden Hilfskräften
Schlagworte: |
Angehörige, Arbeitnehmer, Beschäftgte, Fremde Hilfskräfte, Gewerbesteuer, Hausgewerbe, Hausgewerbetreibender, Hilfskraft, Steuerermäßigung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
§ 11 Abs. 3 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) verweist u.a. auf die durch § 2 Abs. 2 und 6 HAG legaldefinierten Begriffe des "Hausgewerbetreibenden" und der "fremden Hilfskräfte".
"Fremde Hilfskräfte" (§ 2 Abs. 6 HAG) des Hausgewerbetreibenden sind alle aufgrund von Arbeitsverträgen - auch aushilfsweise - bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich solcher, die nahe Angehörige i.S. von § 2 Abs. 5 Buchst. a bis c HAG sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.