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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 09.04.2002 |
| Aktenzeichen: | VII B 73/01 |
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Schlagzeile: |
Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung
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Schlagworte: |
Aufrechnung, Beschwerde, Gegenforderung, Verfahrensrecht
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
§ 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ist bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung nicht anzuwenden.
Im Beschwerdeverfahren kann nach § 116 Abs. 6 FGO nur durcherkannt werden, wenn dabei keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden sind.

