|
Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.05.2002 |
| Aktenzeichen: | VI R 30, 31/01 |
|
Schlagzeile: |
Kein fiktiver Kindergeld-Jahresbetrag bei Umrechnung des Kindergeldes in einen Freibetrag
|
Schlagworte: |
Kinderfreibetrag, Kindergeld, Umrechnung
|
Wichtig für: |
Familien
|
Kurzkommentar2: |
Bei der Umrechnung des Kindergeldes in einen Freibetrag gemäß § 53 Satz 3 EStG ist auch in den Fällen, in denen das Kind nicht während des gesamten Veranlagungszeitraums berücksichtigungsfähig war, nur das dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende Kindergeld und nicht ein fiktiver Kindergeld-Jahresbetrag zugrunde zu legen.

