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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.02.2002 |
| Aktenzeichen: | V R 42/01 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.02.2001 |
| Aktenzeichen: | 8 K 7667/94 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Nachzahlungszinsen, Steuererklärung, Unterschrift, Verzinsung, Wirksamkeit, Zinsen
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht.
Hinweis: Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.
Hinweis: Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.

