Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.02.2002 |
Aktenzeichen: | V R 42/01 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.02.2001 |
Aktenzeichen: | 8 K 7667/94 |
Schlagzeile: |
Nachzahlungszinsen bei nicht unterschriebener Steuererklärung
Schlagworte: |
Nachzahlungszinsen, Steuererklärung, Unterschrift, Verzinsung, Wirksamkeit, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht.
Hinweis: Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.