Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.02.2002 |
Aktenzeichen: | VIII R 83/00 |
Vorinstanz: |
FG Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.02.2000 |
Aktenzeichen: | 499114K 1 |
Schlagzeile: |
Kindergeld bei Au-pair-Verhältnis im Ausland nur bei begleitendem theoretisch-systematischen Sprachunterricht
Schlagworte: |
Au-pair-Verhältnis, Ausland, Berufsausbildung, Kindergeld, Sprachausbildung, Sprachkurs
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Familien
Kurzkommentar: |
Bei einem Auslandsaufenthalt eines Kindes im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt. Dies ist der Fall, wenn ein begleitenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht wöchentlich mindestens zehn Unterrichtsstunden umfasst. Ein Geschichtskurs im Umfang von zweieinhalb Zeitstunden je Woche erfüllt diese Anforderungen weder in inhaltlicher noch in zeitlicher Hinsicht.
Hintergrund: Eine planmäßige fremdsprachliche Ausbildung weist grundsätzlich den erforderlichen Bezug zu einem später auszuübenden Beruf auf. Dies gilt nur nicht im Rahmen einer schulischen Ausbildung (z.B. Fremdsprachenkurs im Ausland, Austauschprogramme), sondern auch im nachschulischen Bereich. Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass gute Fremdsprachenkenntnisse eine bessere Ausgangsposition für den Erwerb eines Ausbildungsplatzes und für das spätere berufliche Fortkommen schaffen.
Allerdings stellt nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, eine Berufsausbildung dar. Sprachaufenthalte im Ausland werden vielmehr nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden (z.B. Besuch eines Colleges oder einer Universität) oder - wie z.B. bei einem Sprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses - von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt.