Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.04.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 66/98 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.04.1998 |
Aktenzeichen: | 2 K 3415/96 |
Schlagzeile: |
Unterzeichnung der Einkommensteuer-Erklärung durch einen Bevollmächtigten bei dauerndem Auslandsaufenthalt des Steuerpflichtigen
Schlagworte: |
Antragsveranlagung, Erklärung, Steuererklärung, Unterschrift, Vertreter
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Ausländer
Kurzkommentar: |
Kehrt ein ausländischer Arbeitnehmer auf Dauer in sein Heimatland zurück, so kann dessen Einkommensteuer-Erklärung ausnahmsweise durch einen Bevollmächtigten unter Offenlegung des Vertretungsverhältnisses unterzeichnet werden.