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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 25.03.2002
Aktenzeichen: IV A 4 - S 0361 - 4/02

Schlagzeile:

Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung

Schlagworte:

Gesonderte Feststellung, Lebensversicherung, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Hinblick auf die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung weist das Bundesfinanzministerium die Finanzämter an, einen negativen Feststellungsbescheid nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt.

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