Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 25.03.2002 |
Aktenzeichen: | IV A 4 - S 0361 - 4/02 |
Schlagzeile: |
Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung
Schlagworte: |
Gesonderte Feststellung, Lebensversicherung, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Im Hinblick auf die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung weist das Bundesfinanzministerium die Finanzämter an, einen negativen Feststellungsbescheid nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt.