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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2002
Aktenzeichen: IV R 26/00

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2000
Aktenzeichen: 11 K 6401/96 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Beleihung, Darlehen, Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse, Verschaffen, Versicherung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Eine Unterstützungskasse "verschafft" sich durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.


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