Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.02.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 80/00 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.11.1999 |
Aktenzeichen: | VI 67/98 |
Schlagzeile: |
Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ohne Antrag
Schlagworte: |
Antrag, Lohnsteuer, Nichtigkeit, Pauschalierung, Sachbezug, Versicherung
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangener Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist nicht deshalb nichtig, weil der Arbeitgeber keinen Pauschalierungsantrag gestellt hat.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Verzicht des Arbeitgebers auf Überwälzung der übernommenen pauschalen Lohnsteuer durch Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung.