Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2001
Aktenzeichen: VI R 62/96

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.1996
Aktenzeichen: 7 K 4672/94 L

Schlagzeile:

Bei Leasing eines Firmenwagens durch Arbeitnehmer und Kostenübernahme durch Arbeitgeber ist die Ein-Prozent-Regelung anwendbar

Schlagworte:

1 v.H.-Methode, Ein-Prozent-Regelung, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Gestellung von Kraftfahrzeugen, Leasing

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Least der Arbeitnehmer ein Fahrzeug auf Veranlassung des Arbeitgebers, ist die Ein-Prozent-Regelung anwendbar, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Kraftfahrzeugs trägt und im Innenverhältnis allein über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmt.

Der BFH stellte zudem klar, dass ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu erfassen ist, wenn der Arbeitnehmer das ihm überlassene Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann.

Hinweis: Die Steuerregeln für unentgeltlich überlassene PKW (sog. Ein-Prozent-Regelung) gelten nach der BFH-Entscheidung auch bei Campingfahrzeugen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen