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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2001
Aktenzeichen: VII R 107/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2000
Aktenzeichen: 5 K 671/96

Schlagzeile:

Stichwortartige Kennzeichnung des Abtretungsgrundes in der Abtretungsanzeige ausreichend

Schlagworte:

Abtretung, Wirksamkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Der Abtretungsgrund in der formalisierten Abtretungsanzeige ist ausreichend angegeben, wenn der der Abtretung zugrunde liegende Lebenssachverhalt stichwortartig gekennzeichnet wird.

Der Abtretungsgrund in der formalisierten Abtretungsanzeige ist ausreichend angegeben, wenn der der Abtretung zugrunde liegende Lebenssachverhalt stichwortartig gekennzeichnet wird.

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