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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.03.2002
Aktenzeichen: IV D 2 - S 0338 - 16/02

Schlagzeile:

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Schlagworte:

Musterverfahren, Tarifbegrenzung, Versorgungsbezüge, Vorläufige Steuerfestsetzung, Vorsorgeaufwendungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der aktualisierte Katalog der Punkte, in denen Steuerbescheide vorläufig ergehen, umfaßt nunmehr:
1. Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
2. Besteuerung von Versorgungsbezüge ab 1993
3. Anwendung des § 32c (Tarifbegrenzung) für die Jahre 1994 - 2000

Siehe Erläuterung zu Punkt 1 "Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen" im BMF-Schreiben vom 02.07.2002 (Aktenzeichen IV D 2 - S 0338 - 34/02).

Siehe Aktualisierung mit BMF-Schreiben vom 19.06.2002 (Aktenzeichen IV D 2 - S 0338 - 28/02).

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