Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.09.2001 |
Aktenzeichen: | 13 K 38/00 |
Schlagzeile: |
Kein Kindergeldanspruch für studierende Tochter bei Unterbrechung des Studiums wegen Kinderbetreuung
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Beurlaubung, Kinderbetreuung, Kindergeld, Studium
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Legt eine studierende Tochter wegen der Geburt eines Kindes Urlaubssemester an der Universität ein, so verlieren die Eltern den Anspruch auf Kindergeld, da sich ihre Tochter nicht mehr in der Berufsusbildung befindet.
Hinweis: Die Kläger argumentierten, dass durch die Urlaubssemester das Studium nicht unterbrochen worden sei. Die Tochter habe weiterhin an Vorlesungen teilgenommen. Die Urlaubssemester seien allein beantragt worden, um die Anzahl der Semester niedrig zu halten. Dies sei für potentielle Arbeitgeber ein wichtiges Kriterium. Das Finanzgericht folgte dieser Argumentation nicht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 89/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Sind Kinderbetreuungszeiten nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfristen einer studierenden und für zwei Semester von der Universität beurlaubten Tochter eine kindergeldschädliche Unterbrechung der Berufsausbildung, auch wenn das Kind während der Urlaubssemester an Teil-Diplomprüfungen und verschiedenen Tutorien teilgenommen hat?
(Das anhängige Verfahren wurde zunächst unter dem Aktenzeichen VI R 126/01 geführt und dann an den 8. Senat abgegeben.)