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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2001
Aktenzeichen: II R 10/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.1999
Aktenzeichen: III 533/92

Schlagzeile:

Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung unterliegen der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Befreiende Lebensversicherung, Bezugsrecht, Erbschaftsteuer, Erwerb von Todes wegen, Lebensversicherung, Vermögensvorteil

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar2:

Der Leistungsbezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer.

Der Leistungsbezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer.

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