Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.10.2001 |
Aktenzeichen: | II R 60/99 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.07.1999 |
Aktenzeichen: | 3 K 5779/96 Erb |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung einer Schuldübernahme durch den Beschenkten bei der Erbschaftsteuer
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Gemischte Schenkung, Innenverhältnis, Schuldübernahme, Tilgungsleistung, Vorbehaltsnießbrauch, Zinsleistung
Wichtig für: |
Erben
Kurzkommentar: |
Übernimmt der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten, verpflichtet sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen, liegt keine gemischte, sondern eine reine Schenkung vor.
Die Schuldübernahme durch den Beschenkten steht unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher bis zum Eintritt der Bedingung nicht zu berücksichtigen.