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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 30.08.2001 |
| Aktenzeichen: | IV R 43/00 |
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Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.04.2000 |
| Aktenzeichen: | 2 K 330 und 331/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abfärbewirkung, Klinik, Umqualifizierung
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Wichtig für: |
Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist die Tätigkeit auch dann infolge der "Abfärberegelung" des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist. Die Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich in solchen Fällen jedoch auch auf die Tätigkeit, die ohne die "Abfärbung" freiberuflich wäre.

