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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 23.11.2001 |
| Aktenzeichen: | IV D2 - S 1547 - 3/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das Bundesfinanzministerium gibt mit dem BMF-Schreiben die für das Jahr 2002 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt: Im Hinblick auf die neuere EuGH-Rechtsprechung haben sich – insbesondere in der Gastronomie – die den unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Sachentnahmen verändert.

