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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 09.11.2001
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2334 - 155/01

Schlagzeile:

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2002

Schlagworte:

Arbeitslohn, Mahlzeiten, Sachbezugswert

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr bekannt.

Hinweis: Der Wert für Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2002 gewährt werden, beträgt einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Bundesländern
a) für ein Mittag- oder Abendessen 2,51 Euro,
b) für ein Frühstück 1,40 Euro.

Wichtig: Die Sachbezugsverordnung ist nicht nur für das Steuerrecht verbindlich. Die Werte gelten ebenfalls für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

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