Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.07.2001 |
Aktenzeichen: | X R 23/99 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.03.1997 |
Aktenzeichen: | 5 K 1382/96 E |
Schlagzeile: |
Eigenheimzulage für wirtschaftliche Eigentümer bei Bauten auf fremdem Grund
Schlagworte: |
Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fremder Grund und Boden, Nutzungsrecht, Wirtschaftliches Eigentum, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Wer auf fremdem Grund für eigene Rechnung ein eigengenutztes Einfamilienhaus errichtet, kann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt sein, wenn ihm für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswertes des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz, insbesondere aus Bereicherungsrecht, ergeben.
Wichtige Ergänzung: Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem BMF-Schreiben vom 10. April 2002 (Aktenzeichen IV C 3 - EZ 1010 - 12/02) Bezug auf das BFH-Urteil und korrigiert das grundlegende Anwendungsschreiben aus dem Jahre 1998.