Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.07.2001 |
Aktenzeichen: | X R 15/01 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.06.2000 |
Aktenzeichen: | 2 K 147/99 |
Schlagzeile: |
Eigenheimzulage bei gemeinsamer Errichtung eines Einfamilienhauses durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Schlagworte: |
Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fremder Grund und Boden, Nutzungsrecht, Wirtschaftliches Eigentum, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eheähnliche Gemeinschaften, Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Errichten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das zivilrechtlich im Eigentum nur eines Partners steht, kann auch der andere als wirtschaftlicher Miteigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt sein, wenn ihm für den Fall des Scheiterns der Lebensgemeinschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Ausgleichsanspruch gegen den zivilrechtlichen Eigentümer in Höhe des hälftigen Verkehrswertes des Gebäudes zusteht.
Wichtige Ergänzung: Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem BMF-Schreiben vom 10. April 2002 (Aktenzeichen IV C 3 - EZ 1010 - 12/02) Bezug auf das BFH-Urteil und korrigiert das grundlegende Anwendungsschreiben aus dem Jahre 1998.