Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.07.2001 |
Aktenzeichen: | 9 K 2497/00 |
Schlagzeile: |
Von der Gemeinde berichtigte Meldebestätigung ist für das Finanzamt beim Haushaltsfreibetrag bindend
Schlagworte: |
Berichtigung, Haushaltsfreibetrag, Meldebestätigung, Rückwirkung
Wichtig für: |
Alleinerziehende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 55/01 (Abgabe, Altes Aktenzeichen: VI R 114/01) sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Berichtigung einer unrichtigen Bestätigung der Meldebehörde mit steuerlicher Rückwirkung bei der Gewährung des Haushaltsfreibetrags statthaft?
Knüpft § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG an den Inhalt der melderechtlichen Erklärung oder an die Eintragung im Melderegister, so dass Systemfehler der Gemeinde bei der Ausstellung der Meldebestätigung jederzeit steuerlich berücksichtigt werden können, da ansonsten der Steuerpflichtige unrichtigen Meldungen Dritter und Fehlern der Meldebehörde schutzlos ausgeliefert wäre?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 7 S 1