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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2001
Aktenzeichen: IX R 78/98

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.1998
Aktenzeichen: 11 K 5834/97 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Ehegattenerwerb, Fremdvergleich, Spekulationsgewinn, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Die Grundsätze des sog. Fremdvergleichs rechtfertigen es nicht, an Stelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zugrunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre.


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