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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.07.2001
Aktenzeichen: IV A 5 - S 2183 b - 12/01

Schlagzeile:

Volle Sonderabschreibung bereits bei Mini-Ansparrücklage

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Rücklage, Sonderabschreibung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Seit 1. Januar 2001 ist Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach Paragraf 7g Absatz 1 Einkommensteuergesetz, dass zuvor eine Ansparrücklage gebildet worden ist. In dem BMF-Schreiben stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass die spätere Sonderabschreibung nicht auf den Rücklagenbetrag begrenzt ist. Eine Mini-Rücklage reicht aus.

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