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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 10.07.2001 |
| Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2183 b - 12/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Rücklage, Sonderabschreibung
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Seit 1. Januar 2001 ist Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach Paragraf 7g Absatz 1 Einkommensteuergesetz, dass zuvor eine Ansparrücklage gebildet worden ist. In dem BMF-Schreiben stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass die spätere Sonderabschreibung nicht auf den Rücklagenbetrag begrenzt ist. Eine Mini-Rücklage reicht aus.

