Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.03.2001 |
Aktenzeichen: | IX R 64/97 |
Schlagzeile: |
Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde
Schlagworte: |
Abzugsberechtigung, Baudenkmal, Bescheinigung, Bindungswirkung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Bescheinigung i.S. des § 82i Abs. 2 EStDV und deren Bindungswirkung erstreckt sich nicht auf die Frage der persönlichen Abzugsberechtigung, also nicht darauf, wer die Aufwendungen getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigten zuzurechnen sind.