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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.12.2000 |
| Aktenzeichen: | II R 42/99 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.07.1998 |
| Aktenzeichen: | 4 K 30/95 Erb |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Angehörige, Beteiligung, Freigebige Zuwendung, Kapitalgesellschaft, Schenkungsteuer
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Werden im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH Dritte zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen, sind sie mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert. Die Bereicherung beruht auf einer Zuwendung der Altgesellschafter. Die Leistung der Einlagen stellt Erwerbsaufwand dar.

