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Quelle: |
Bundesverwaltungsgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.09.2000 |
| Aktenzeichen: | 11 C 4/00 |
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Schlagzeile: |
Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden
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Schlagworte: |
Ferienwohnung, Zweitwohnungssteuer
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.
Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

