Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.03.2001 |
Aktenzeichen: | VIII R 37/00 |
Schlagzeile: |
Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch endet nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist
Schlagworte: |
Erstattungsanspruch, Festsetzungsfrist, Steueranspruch
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
§ 171 Abs. 14 der Abgabenordnung, nach dem die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht endet, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist, ist verfassungsgemäß.