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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.12.2000 |
| Aktenzeichen: | X R 1/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Gewerbebetrieb, Option, Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel
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Wichtig für: |
Kapitalanleger
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Kurzkommentar2: |
Der An- und Verkauf von Optionskontrakten selbst in größerem Umfang begründet im Allgemeinen keinen Gewerbebetrieb. Eine gewerbliche Betätigung setzt jedenfalls voraus, dass der Steuerpflichtige sich wie ein Händler verhält. Dies führt im Falle von Verlusten dazu, dass diese sich nicht steuermindernd auswirken, sondern der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen sind.

