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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.01.2001 |
| Aktenzeichen: | VIII R 30/99 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Dienstleistung, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Feststellungsbescheid, Gewinnvorab, Sonderbetriebseinnahmen, Tätigkeitsvergütung, Zinsen
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Wichtig für: |
Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Über die Frage, ob Tätigkeitsvergütungen und Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind, ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung mit bindender Wirkung auch für den Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG zu entscheiden.
Hinweis: In seiner Entscheidung hat sich der BFH auch zur Abgrenzung von Dienstleistungsentgelt und Gewinnvorab geäußert.

