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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.11.2000 |
| Aktenzeichen: | III R 79/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausbildung, Ausbildungsfreibetrag, Außergewöhnliche Belastung, Werbungskostenpauschbetrag
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Familien
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Kurzkommentar2: |
Ist der Ausbildungsfreibetrag nur für einige Monate des Jahres zu gewähren, so ist bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte eines Kindes der Werbungskostenpauschbetrag nur zeitanteilig anzusetzen, wenn das Kind während des gesamten Kalenderjahres Arbeitslohn bezogen hat.

