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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.11.2000 |
| Aktenzeichen: | III R 19/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Betriebseröffnung, Investitionszulage
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Eine Investitionszulage ist nach ständiger Rechtsprechung auch für vor Betriebseröffnung angeschaffte Wirtschaftsgüter zu gewähren, sofern der Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird.
Der Beendigung der Anschaffung steht es nicht entgegen, wenn derartige Wirtschaftsgüter wegen der erst noch nachfolgenden Betriebseröffnung tatsächlich noch nicht eingesetzt werden.

