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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.01.2001 |
| Aktenzeichen: | VI R 26/98 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.02.1998 |
| Aktenzeichen: | 15 K 6494/93 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Absetzung für Abnutzung, Arbeitsmittel, Geige, Nutzungsdauer
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Eine über 300 Jahre alte Meistergeige, die im Konzertalltag regelmäßig bespielt wird, unterliegt einem technischen Verschleiß, der eine Abschreibung auch dann rechtfertigt, wenn es wirtschaftlich zu einem Wertzuwachs kommt.
Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der Steuerpflichtige keine kürzere Nutzungsdauer darlegt und nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht.

