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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.12.2000 |
| Aktenzeichen: | VIII R 21/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Kommanditanteil, Sonderbetriebsvermögen, Tarifvergünstigung
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Wichtig für: |
Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Bruchteils des Kommanditanteils ist nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer zudem wesentliche Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens unentgeltlich und unter Fortführung des bisherigen Buchwerts dem Erwerber überträgt.

