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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 16.08.2000
Aktenzeichen: IV C 2 - S 2175 - 14/00

Schlagzeile:

Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen; Rücklagen nach § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG

Schlagworte:

Abzinsung, Bilanzierung, Rückstellung

Wichtig für:

Versicherungsunternehmen

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben betrifft die Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen und Rücklagen nach § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG. Versicherungsunternehmen können nach dem BMF-Schreiben Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (Randnummer 15).

Wichtiger Hinweis: Mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2005 (Aktenzeichen IV B 2 - S 2175 - 9/05( ist die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen (Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16. August 2000) verlängert worden.

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