Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 16.08.2000 |
Aktenzeichen: | IV C 2 - S 2175 - 14/00 |
Schlagzeile: |
Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen; Rücklagen nach § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG
Schlagworte: |
Abzinsung, Bilanzierung, Rückstellung
Wichtig für: |
Versicherungsunternehmen
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben betrifft die Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen und Rücklagen nach § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG. Versicherungsunternehmen können nach dem BMF-Schreiben Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (Randnummer 15).
Wichtiger Hinweis: Mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2005 (Aktenzeichen IV B 2 - S 2175 - 9/05( ist die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen (Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16. August 2000) verlängert worden.