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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.06.2000 |
| Aktenzeichen: | 3 K 3469/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Auslandsreise, Fortbildung, Kongress, Studienreise, Werbungskosten
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Bei Fachkongresse und Studienreisen im Ausland wurde früher grundsätzlich eine private Mitveranlassung unterstellt. Erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) machte Schluss damit, dass nur Fachkongresse im Inland steuerlich anerkannt werden. Die Finanzrichter aus Rheinland-Pfalz stellten klar, dass eine Fortbildungsveranstaltung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat für sich allein noch nicht die Annahme rechtfertigt, dass eine private Mitveranlassung vorliegt.
Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig.

