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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.02.2000
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2332 - 11/00

Schlagzeile:

Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlung

Schlagworte:

Altersversorgung, Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Entgeltumwandlung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium befaßt sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einer Entgeltsumwandlung erteilt werden (sog. arbeitnehmerfinanzierte
betriebliche Altersversorgung).

Wichtiger Hinweis: Das BMF-Schreiben ist überholt. Mit BMF-Schreiben vom 17.11.2004 (Aktenzeichen IV C 4 – S 2222 – 177/04/IV C 5 – S 2333 – 269/04) regelt das Bundesfinanzministerium umfassend auf 77 Seiten die Anwendung der neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.

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