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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.04.1999 |
| Aktenzeichen: | VIII 852/98 Ki |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Berufsausbildung, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Übergangszeit, Wehrdienst
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Finanzgericht Niedersachsen kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Keine Berücksichtigung eines Kindes in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn die Ausbildung nicht
fortgesetzt wird.
- Keine Berücksichtigung in einer Übergangszeit zum Wehrdienst zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
- Kein Ansatz eines anteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrages für Zeiten des Wehrsoldbezugs.
- Aufteilung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei Tätigkeit für denselben Arbeitgeber nach Monaten, nicht nach Höhe der Arbeitsentgelte.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

