Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.03.2000 |
Aktenzeichen: | 1 K 511/96 |
Schlagzeile: |
Eigenheimförderung für Wohnblockhaus, das als einzige Wohnung genutzt wird
Schlagworte: |
Baugenehmigung, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Ferienwohnung, Sondernutzungsgebiet, Wochenendhaus, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Für ein Haus, das zum dauernden Bewohnen geeignet ist, kann trotz der Bezeichnung als Wohnblockhaus die Eigenheimförderung beansprucht werden, wenn es als einzige Wohnung genutzt wird.
Hinweis: Wie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist unter einer Ferien- und Wochenendwohnung eine Wohnung zu verstehen, die entweder baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf oder die sich aufgrund ihrer Bauweise nich
Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom18.07.01 (Aktenzeichen X R 24/00) wie folgt entschieden: Für ein in einem Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser belegenes, als einzige Wohnung genutztes Wohnblockhaus kann die steuerliche Eigenheimförderung beansprucht werden, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Baugenehmigungt rechtswidrig erteilt wurde.