|
Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.11.2000 |
| Aktenzeichen: | VI R 38/97 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Schulgeld, Werbungskosten
|
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
|
Kurzkommentar2: |
Schulgeldzahlungen an eine fremdsprachige Schule im Inland sind auch dann nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sich die ausländischen Eltern aus beruflichen Gründen nur vorübergehend im Inland aufhalten.

