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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.09.2000 |
| Aktenzeichen: | X R 148/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Entschädigung, Grundstück, Kaufpreis, Reinvestitionsrücklage, Rücklage, Wettbewerbsverbot
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Ein Steuerpflichtiger kann eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG, die er für den Gewinn aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks gebildet hat, rückwirkend aufstocken, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht.

