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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.09.2000 |
| Aktenzeichen: | IV R 18/99 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Mindestbesteuerung, Mitunternehmeranteil, Tarifvergünstigung
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Wichtig für: |
Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Die Tarifbegünstigung nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 34 Abs. 1 EStG ist bei der Veräußerung eines (ganzen) Mitunternehmeranteils nicht zu gewähren, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind

