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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.03.2000 |
| Aktenzeichen: | VIII R 77/96 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Gewinnermittlung, Kaufpreis, Rückstellung, Wandlung
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Ein Verkäufer darf keine Rückstellung wegen der Verpflichtung zur Rückerstattung des an ihn gezahlten Kaufpreises bilden, wenn er am Bilanzstichtag mit einer Wandlung des Kaufvertrags durch den Käufer nicht rechnen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Wandlung noch vor Aufstellung der Bilanz erklärt.
Wichtiger Hinweis: Das Bundesfinanzministerium teilt den Finanzämtern mit BMF-Schreiben vom 21. Februar 2002 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2137 - 14/02) mit, wie die Grundsätze des BFH-Urteils bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten anzuwenden sind.

