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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 29.03.2000 |
| Aktenzeichen: | IX B 111/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fördergrundbetrag, Miteigentum, Wohneigentumsförderung
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Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
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Kurzkommentar2: |
Nach dem Eigenheimzulagegesetz kann der Fördergrundbetrag bei mehreren Anspruchsberechtigten nur entsprechend den Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn die auf einen Miteigentumsanteil entfallenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage des vollen Fördergrundbetrages erreichen.

