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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.10.1999 |
| Aktenzeichen: | X R 75/97 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.06.1996 |
| Aktenzeichen: | 5 K 26/95 |
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Schlagzeile: |
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen nach vorweggenommener Erbfolge
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Schlagworte: |
Dauernde Last, Leibrente, Sonderausgabe, Vermögensübergabe, Versorgung, Vorweggenommene Erbfolge
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Ein Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen an die Eltern nach vorweggenommener Erbfolge kommt nicht in Betracht, wenn eine Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente vereinbart wird, deren Mindestlaufzeit kürzer ist als die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der bezugsberechtigten Person. In einem solchen Fall ist eine entgeltliche Veräußerung bzw. Anschaffung gegeben.

