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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 25.08.1999 |
| Aktenzeichen: | X R 38/95 |
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Schlagzeile: |
Verpflichtung zur Instandhaltung einer Wohnung als dauernde Last
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Schlagworte: |
Altenteil, Dauernde Last, Instandhaltung, Sonderausgabe, Versorgungsleistungen, Wohnungsrecht
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Hat ein Altenteilsberechtigter sich an Räumen einer zum übertragenen Vermögen gehörenden Wohnung ein Wohnungsrecht vorbehalten, kann die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instand zu halten, bei diesem eine dauernde Last begründen. Insoweit als Versorgungsleistungen abziehbar sind jedoch nur Aufwendungen, die der Erhaltung des im Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung dienen.

