| Steuerbefreiung: |
| Pflegegelder aus öffentlichen Mitteln für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher können steuerfreie Beihilfen sein |
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| Firmenwagen: |
| Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz rechtfertigt keine Minderung des Gewinns aus der Veräußerung des Fahrzeugs |
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| Arbeitszimmer: |
| Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für die Kanzleiräume in der heimischen Wohnung |
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| Umsatzsteuer: |
| Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt |
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| Kinderfreibetrag: |
| Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes |
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